Rechtsprechung
BVerfG, 08.09.2020 - 2 BvQ 65/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ablehnung eines isoliert gestellten Eilantrags in einer Zivilsache - Parallelentscheidung zum Kammerbeschluss im Verfahren 2 BvQ 61/20
- rechtsprechung-im-internet.de
Ablehnung eines isoliert gestellten Eilantrags in einer Zivilsache - Parallelentscheidung
- Wolters Kluwer
Darlegen des Drohens eines schweren Nachteils i.R.e. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (hier: Teilnahme an der Stiftungsratssitzung als stimmberechtigtes Mitglied); Erschöpfung des Rechtswegs
- rewis.io
Ablehnung eines isoliert gestellten Eilantrags in einer Zivilsache - Parallelentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung eines isoliert gestellten Eilantrags in einer Zivilsache
- rechtsportal.de
BVerfGG § 32 Abs. 1 ; GG Art. 103 Abs. 1
Darlegen des Drohens eines schweren Nachteils i.R.e. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (hier: Teilnahme an der Stiftungsratssitzung als stimmberechtigtes Mitglied); Erschöpfung des Rechtswegs - datenbank.nwb.de
Ablehnung eines isoliert gestellten Eilantrags in einer Zivilsache - Parallelentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 02.09.2020 - 21 O 348/20
- BVerfG, 08.09.2020 - 2 BvQ 65/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 23.08.2017 - 1 BvR 1783/17
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend ein …
Auszug aus BVerfG, 08.09.2020 - 2 BvQ 65/20
Insoweit ist der Antragsteller nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG von vornherein auf den Rechtsweg zu verweisen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2017 - 1 BvQ 16/17 u.a. -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 7).Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris, Rn. 2;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 9).
- BVerfG, 16.07.2020 - 1 BvR 1617/20
Erfolgloser Eilantrag in einer äußerungsrechtlichen Sache
Auszug aus BVerfG, 08.09.2020 - 2 BvQ 65/20
Selbst im Fall offenkundiger Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde kommt ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG nur in Betracht, wenn ein schwerer Nachteil im Sinne des § 32 BVerfGG dargelegt wird (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 2020 - 1 BvR 1378/20 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2020 - 1 BvR 1617/20 -, Rn. 5).Vielmehr müsste der Antragsteller auch in der Sache durch die Unterlassungsverpflichtung belastet sein (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2020 - 1 BvR 1617/20 -, Rn. 5).
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BVerfG, 08.09.2020 - 2 BvQ 65/20
Im Besonderen - so auch hier - gilt das für die grundsätzlich mögliche Heilung von Gehörsverstößen durch nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 58, 208 ; 62, 392 ; 107, 395 ; stRspr).
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 08.09.2020 - 2 BvQ 65/20
Die Funktionenteilung zwischen der Fach- und Verfassungsgerichtsbarkeit betraut zunächst die Fachgerichte mit der Korrektur bereits verwirklichter Grundrechtseingriffe (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ). - BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 08.09.2020 - 2 BvQ 65/20
Im Besonderen - so auch hier - gilt das für die grundsätzlich mögliche Heilung von Gehörsverstößen durch nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 5, 9 ; 58, 208 ; 62, 392 ; 107, 395 ; stRspr). - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BVerfG, 08.09.2020 - 2 BvQ 65/20
Die Funktionenteilung zwischen der Fach- und Verfassungsgerichtsbarkeit betraut zunächst die Fachgerichte mit der Korrektur bereits verwirklichter Grundrechtseingriffe (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ). - BVerfG, 06.06.2017 - 1 BvQ 16/17
Gegen presserechtliche Unterlassungsanordnungen kann in Ausnahmefällen …
Auszug aus BVerfG, 08.09.2020 - 2 BvQ 65/20
Insoweit ist der Antragsteller nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG von vornherein auf den Rechtsweg zu verweisen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juni 2017 - 1 BvQ 16/17 u.a. -, Rn. 7;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 7). - BVerfG, 27.11.2015 - 2 BvQ 43/15
Auch bei regionaler Monopolstellung besteht kein Kontrahierungszwang …
Auszug aus BVerfG, 08.09.2020 - 2 BvQ 65/20
Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, Rn. 4;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 9). - BVerfG, 17.06.2020 - 1 BvR 1378/20
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit seitens der Äußerungsberechtigten …
Auszug aus BVerfG, 08.09.2020 - 2 BvQ 65/20
Selbst im Fall offenkundiger Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde kommt ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG nur in Betracht, wenn ein schwerer Nachteil im Sinne des § 32 BVerfGG dargelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 2020 - 1 BvR 1378/20 -, juris, Rn. 4;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2020 - 1 BvR 1617/20 -, Rn. 5). - BVerfG, 26.03.2003 - 1 BvR 112/03
Erlass weiterer einstweiliger Anordnung gegen Regelungen des …
Auszug aus BVerfG, 08.09.2020 - 2 BvQ 65/20
Nachteile, die nachträglich wieder beseitigt oder wirtschaftlich kompensiert werden können, muss ein Antragsteller jedoch grundsätzlich hinnehmen (BVerfGE 108, 45 ). - BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
- BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54
Frauenarbeitszeit
- BVerfG, 17.11.2006 - 1 BvQ 33/06
Anforderungen an die Darlegung in einem Eilantrag
- LG Düsseldorf, 02.02.2023 - 14c O 74/22 Soweit die Antragsgegnerin geltend macht, dass ihr vor Erlass der einstweiligen Verfügung nicht ausreichend rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) gewährt worden sei, wäre ein solcher - unterstellter - Verstoß jedenfalls durch die Durchführung der mündlichen Verhandlung, die auf den Widerspruch der Antragsgegnerin gemäß § 924 Abs. 2 Satz 2 ZPO erfolgte, zwischenzeitlich geheilt (vgl. BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 8. September 2020, 2 BvQ 65/20, Rn. 3 m.w.N., zitiert nach juris;… OLG Düsseldorf, Urteil v. 27.02.2019, I-15 U 45/18, Rn. 9 f. m.w.N., zitiert nach juris).